Studienbeiträge

Auf dieser Seite möchten wir euch über die Studienbeiträge an unserer Uni und speziell unserer Fakultät informieren.

Allgemeines


Neben Niedersachsen ist Bayern das einzige Bundesland, welches (u. a.) von den Studierenden an seinen Universitäten Studiengebühren erhebt.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Bayerische Hochschulgesetz: Artikel 71 BayHSchG

Konkret umgesetzt wird es an der Universität Bayreuth durch die Studienbeitragssatzung.
Die technischen Details (Höhe, Anträge auf Befreiung etc.) sind auf der Seite der Studierendenkanzlei zu finden.

Oben genannte Studienbeitragssatzung regelt:
Vom verbleibenden Beitragsaufkommen wird zunächst der möglichst gering zu haltende administrative Aufwand (Personal-, Raum- und Sachkosten) für die Erhebung und Verwaltung der Studienbeiträge gedeckt. Zusätzlich sind für den unvorhergesehenen Bedarf Rücklagen zu bilden. (§ 11 Abs. 2 S. 1 und 2)
und weiter
Die verbleibenden Mittel werden für gezielte Verbesserungen der Studienbedingungen eingesetzt. Dabei sind unmittelbar die einzelne Studiengänge betreffende Maßnahmen sowie studienfachübergreifende Maßnahmen zu finanzieren. (§ 11 Abs. 2 S. 4)
Außerdem:
Für Maßnahmen nach Abs. 2 Satz 4 werden die Mittel den Fakultäten […] von der Hochschulleitung zweckgebunden auf Basis vorab erstellter spezifischer Konzepte (Verbesserungsziele, Maßnahmen, Qualitätsmanagement) mit Verwendungsvorschlägen für die Studienbeiträge zugewiesen. Zur Erstellung dieser Konzepte wird vom Fakultätsrat eine Kommission Studienbeiträge eingesetzt […]. (§ 11 Abs. 3)

Für unsere Fakultät ist die Zusammensetzung hier nachzulesen.

In jedem Semester beschließen die Mitglieder der Kommission die Verwendung der bereitstehenden Mittel im kommenden Semester. Eine Übersicht über die Verwendung in den letzten Semestern und aktuell findet sich im Folgenden:

Wintersemester 2011/2012
Sommersemester 2012 folgt sobald erstellt.


Aktuelle Bewertung:


Die Arbeit in der Kommission und insbesondere mit unserem Studiendekan Prof. Dr. Lars Grüne ist vertrauensvoll und konstruktiv. Durch die gestiegenen Studierendenzahlen aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs und der Aussetzung der Wehrpflicht ist auch der Bedarf an Veranstaltungen, Korrektoren etc. gestiegen. Die zusätzlichen Einnahmen können also sinnvoll eingesetzt werden.

Im Allgemeinen ist zu sagen, dass an unserer Fakultät der größte Teil der Mittel zur Bezahlung von zusätzlichen Stellen verwendet wird, um die Betreuung der Studierenden durch z.B. kleinere Übungsgruppen zu verbessern. Dies hat außerdem den Vorteil, dass ein großer Teil des Geldes wieder an Studierende “zurückfließt”. Weitere Verwendungen an unserer Fakultät sind zusätzliche Ausstattungen der Bibliothek und Bezuschussung für verlängerte Öffnungszeiten.


Rückblick:


Über die letzten Semester wurden Gelder für die Erneuerung der Physikalischen Praktika zur Verfügung gestellt, um die veralteten Geräte und Räume dann in Kombination mit Universitätsmitteln auf einen ordentlichen Stand zu bringen.
Es gab aufgrund von Mängeln im Umgang mit den Studienbeiträgen einen offenen Brief an die Hochschulleitung und die Dekane, verfasst durch alle studentischen Vertreter in den verschiedenen Studienbeitragskommissionen. Viele der angesprochenen Mängel sind speziell in unserer Fakultät glücklicherweise nicht (mehr) zutreffend. Allerdings gilt weiterhin, dass „die studentischen Vertreter in den Studienbeitragskommissionen ein einheitliches und transparentes System zur Buchung und Abrechnung der Beiträge an allen Fakultäten sowie bei der Vergabe der zentralen Studienbeitragsmittel [fordern].“ (vgl. offener Brief)


Anregungen? Fragen?


Solltet ihr Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Fragen zur Verwendung der Beiträge haben, schaut am besten einfach mal bei uns in der Fachschaft vorbei.