SYSTEME MIT MEHREREN KOMPONENTEN UND PHASEN
Für ein System aus k Komponenten und r Phasen ergeben sich im GGW folgende Bedingungen. Dabei numeriert der obere Index die Phasen und der untere die Komponenten durch.

Für die chemischen Potentiale hat man damit
Gleichungen: Für k Komponenten jeweils
Gleichungen. Wenn man schon berücksichtigt, daß T,p für alle Phasen gleich sind, so bleiben noch
unabhängige Konzentrationen für die r Phasen, also insgesamt
unabhängige Variablen (die
und T,p). Da diese Variablen aber über die
Gleichungen für die chemischen Potentiale verknüpft sind, ergibt sich schließlich für die Zahl der Freiheitsgrade des Systems:

Dies ist die Gibbs'sche Phasenregel. (k: Zahl der Komponenten, r: Zahl der Phasen)
Die Zahl der Freiheitsgrade gibt an, wieviele unabhängige Variablen geändert werden dürfen, so daß das System immer noch in dem Phasen-GGW mit der gegebenen Zahl von Phasen und Komponenten bleibt. Alle anderen Größen sind dann von diesen Variablen abhängig. Mit anderen Worten: Die Zahl der Freiheitsgrade ergibt die Dimension der Mannigfaltigkeit, auf der die Punkte
liegen dürfen, damit das System in diesem Phasen-GGW ist.
Beispiele:
Einkomponentiges System (k=1)
Mischungen (hier mit k=2 Komponenten)
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